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   BSG, 29.05.2007 - B 12 KR 76/06 B   

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https://dejure.org/2007,71849
BSG, 29.05.2007 - B 12 KR 76/06 B (https://dejure.org/2007,71849)
BSG, Entscheidung vom 29.05.2007 - B 12 KR 76/06 B (https://dejure.org/2007,71849)
BSG, Entscheidung vom 29. Mai 2007 - B 12 KR 76/06 B (https://dejure.org/2007,71849)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Mannheim - S 4 KR 3381/05
  • LSG Baden-Württemberg - L 11 KR 2379/06
  • BSG, 29.05.2007 - B 12 KR 76/06 B
 
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  • BSG, 23.02.1995 - 12 RK 29/93

    Aufrechnungsbefugnis - Beitragsforderung - Beitagsrückstand

    Auszug aus BSG, 29.05.2007 - B 12 KR 76/06 B
    Hierzu hätte insbesondere deshalb Anlass bestanden, weil der Senat in seinem Urteil vom 23.2.1995 (12 RK 29/93, BSGE 76, 28 ff = SozR 3-2500 § 191 Nr. 2) ausgeführt hat, dass auch dann, wenn fällige Beiträge für zwei Monate zum Teil gezahlt werden, ein Beitragsrückstand zur Beendigung der Mitgliedschaft führt, weil ein Versicherter, der trotz Mahnung Rückstände nicht begleicht, die Folgen seines Verhaltens sich zurechnen lassen müsse und das Ende der Versicherung in Kauf nehme.
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 29.05.2007 - B 12 KR 76/06 B
    Sie lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN, stRspr; vgl auch Bundesverfassungsgericht SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 29.05.2007 - B 12 KR 76/06 B
    Sie lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN, stRspr; vgl auch Bundesverfassungsgericht SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 29.05.2007 - B 12 KR 76/06 B
    Sie lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN, stRspr; vgl auch Bundesverfassungsgericht SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 29.05.2007 - B 12 KR 76/06 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
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